Immobilie bewerten
Der aktuelle Marktwert bildet die Grundlage für die weitere Berechnung.
Ein Teilverkauf kann finanzielle Mittel freisetzen, ohne die gesamte Immobilie zu verkaufen. Wir erläutern Ihnen verständlich, wie das Modell funktioniert und welche Punkte Sie vor einer Entscheidung prüfen sollten.
Das eigene Haus ist häufig über Jahrzehnte zu einem wichtigen Vermögenswert geworden. Gleichzeitig kann der Wunsch entstehen, einen Teil dieses Vermögens verfügbar zu machen.
Bei einem Immobilien-Teilverkauf wird ein prozentualer Anteil der Immobilie veräußert. Die weitere Nutzung des Hauses oder der Wohnung wird vertraglich geregelt. Für den verkauften Anteil fällt üblicherweise ein laufendes Nutzungsentgelt an.
Das Grundprinzip lässt sich in drei Schritte gliedern.
Der aktuelle Marktwert bildet die Grundlage für die weitere Berechnung.
Sie bestimmen, welcher Anteil beziehungsweise welcher Betrag aus der Immobilie freigesetzt werden soll.
Die weitere Nutzung wird vertraglich geregelt. Für den veräußerten Anteil ist in der Regel ein Nutzungsentgelt zu zahlen.
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt das Verhältnis zwischen Immobilienwert, verkauftem Anteil und Auszahlung.
Die konkrete Gestaltung hängt vom Anbieter und Vertrag ab. Das Beispiel ersetzt daher keine individuelle Berechnung.
Hinzu kommt das vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt für den verkauften Anteil.
Der Teilverkauf kann Spielraum schaffen. Gleichzeitig entstehen Verpflichtungen und langfristige Auswirkungen, die vor Vertragsabschluss klar sein sollten.
Der konkrete Ablauf kann je nach Anbieter variieren. Typischerweise folgen die einzelnen Schritte aufeinander.
Immobilie, gewünschter Kapitalbetrag und persönliche Ziele werden eingeordnet.
Auszahlungsbetrag, Anteil, Nutzungsentgelt und weitere Vertragsbedingungen werden gegenübergestellt.
Eine Bewertung bestimmt den für den Teilverkauf zugrunde gelegten Immobilienwert.
Nach Prüfung der Vereinbarungen wird der Teilverkauf notariell beurkundet.
Nach Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen erfolgt die vereinbarte Auszahlung.
Welche Lösung wirtschaftlich und persönlich passt, hängt von Ihrer Immobilie, Ihren Zielen und Ihrer Lebenssituation ab.
Die gesamte Immobilie wird verkauft und der vollständige Verkaufserlös verfügbar.
Je nach Gestaltung kann ein Verkauf mit Wohnrecht oder Nießbrauch als Alternative geprüft werden.
Eine Beleihung der Immobilie kann je nach Voraussetzungen eine weitere Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung sein.
Auch die Entscheidung gegen eine sofortige Veränderung gehört in einen vollständigen Vergleich.
Margarete Dittrich bespricht mit Ihnen Ihre Immobilie, Ihre Vorstellungen und die möglichen Wege.
So können Sie unterschiedliche Modelle und ihre Auswirkungen einordnen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Die weitere Nutzung wird vertraglich geregelt. Entscheidend ist, welche Nutzungsrechte vereinbart und wie diese abgesichert werden.
Üblicherweise fällt für den verkauften Anteil ein Nutzungsentgelt an. Höhe, Anpassungsmöglichkeiten und weitere Kosten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Ein späterer Gesamtverkauf ist grundsätzlich möglich. Welche Bedingungen, Kosten und Beteiligungen dabei gelten, sollte bereits vor dem Teilverkauf geprüft werden.
Nein. Je nach finanzieller Situation und persönlichen Zielen können ein vollständiger Verkauf, eine Finanzierung oder andere Modelle sinnvoller sein.
Wir besprechen Ihre Immobilie und klären, welche Fragen vor einer Entscheidung beantwortet werden sollten.
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