Scheidung: Was wird aus der gemeinsam erworbenen Immobilie?
Eine Scheidung bringt nicht nur emotionalen Stress, sondern auch eine Reihe organisatorischer und wirtschaftlicher Herausforderungen mit sich. Besonders unübersichtlich scheint die Sachlage zu sein, wenn eine gemeinsam angeschaffte Immobilie eine Rolle spielt. Möglicherweise ist die Immobilie noch nicht abbezahlt und es läuft noch eine Finanzierung. Gibt es im Haushalt Kinder, die ebenfalls Teil immobilienrelevanter Überlegungen sind? Mit dem Ratgeber von Dittrich Immobilien erhalten Sie einen wertvollen Wegweiser, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Der folgende Überblick informiert Sie über wichtige Ratgeber-Inhalte, die im Zusammenhang mit einer Immobilie in der Scheidung zu berücksichtigen sind. Dittrich Immobilien steht Ihnen mit einer vertiefenden Beratung gern zur Verfügung.
Herausforderungen der Zugewinngemeinschaft bei Scheidungsimmobilie
Anders, als es bei einer Gütertrennung der Fall ist, ist die Immobilie im Falle einer Zugewinngemeinschaft Eigentum beider Ehepartner. Dies trifft jedoch lediglich zu, wenn die Immobilie während der Ehe gemeinsam angeschafft wurde. Daher ist bei einer Scheidung zu regeln, dass keiner der Ehepartner schlechter als der andere gestellt wird. Hierbei sind nicht nur die Anschaffungskosten der Immobilie, sondern auch die finanziellen Aufwendungen für Einrichtung und Modernisierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Je klarer es im Vorhinein für beide Ehegatten ist, wie es mit der Immobilie weitergehen soll, desto leichter lässt sich die Abwicklung im Zuge der Scheidung organisieren.