Scheidung: Was wird aus der gemeinsam erworbenen Immobilie?

Eine Scheidung bringt nicht nur emotionalen Stress, sondern auch eine Reihe organisatorischer und wirtschaftlicher Herausforderungen mit sich. Besonders unübersichtlich scheint die Sachlage zu sein, wenn eine gemeinsam angeschaffte Immobilie eine Rolle spielt. Möglicherweise ist die Immobilie noch nicht abbezahlt und es läuft noch eine Finanzierung. Gibt es im Haushalt Kinder, die ebenfalls Teil immobilienrelevanter Überlegungen sind? Mit dem Ratgeber von Dittrich Immobilien erhalten Sie einen wertvollen Wegweiser, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Der folgende Überblick informiert Sie über wichtige Ratgeber-Inhalte, die im Zusammenhang mit einer Immobilie in der Scheidung zu berücksichtigen sind. Dittrich Immobilien steht Ihnen mit einer vertiefenden Beratung gern zur Verfügung.

Ratgeber "Immobilie in der Scheidung" | Dittrich Immobilien Consulting - Immobilienmakler für Pforzheim

Herausforderungen der Zugewinngemeinschaft bei Scheidungsimmobilie

Anders, als es bei einer Gütertrennung der Fall ist, ist die Immobilie im Falle einer Zugewinngemeinschaft Eigentum beider Ehepartner. Dies trifft jedoch lediglich zu, wenn die Immobilie während der Ehe gemeinsam angeschafft wurde. Daher ist bei einer Scheidung zu regeln, dass keiner der Ehepartner schlechter als der andere gestellt wird. Hierbei sind nicht nur die Anschaffungskosten der Immobilie, sondern auch die finanziellen Aufwendungen für Einrichtung und Modernisierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Je klarer es im Vorhinein für beide Ehegatten ist, wie es mit der Immobilie weitergehen soll, desto leichter lässt sich die Abwicklung im Zuge der Scheidung organisieren.

Optionen einer weiteren Nutzung der Immobilie nach der Scheidung

Der Ratgeber von Dittrich Immobilien präsentiert eine Reihe von Möglichkeiten, wie die gemeinsame Immobilie nach der vollzogenen Scheidung genutzt werden kann. Denkbar ist eine Weiternutzung durch einen der beiden Ehepartner, aber auch eine Schenkung und Übertragung an die Kinder. Bei der letztgenannten Option sollten die Kinder aufgrund den mit einer Schenkung verbundenen Eigentümerpflichten unbedingt in derartige Überlegungen einbezogen werden. Gegebenenfalls kann eine Zustimmung durch das Vormundschaftsgericht bei noch minderjährigen Kindern gefordert sein. Sie möchten, dass Ihre Kinder in der Immobilie wohnen bleiben können? In diesem Fall kann eine Realteilung im Sinne einer Halbierung in zwei Wohnungen eine Option sein. Eine Teilungsversteigerung ist für den Härtefall vorgesehen. Sie können sie beanspruchen, wenn Sie sich mit Ihrem Ex-Partner nicht einigen können. Der Ratgeber von Dittrich Immobilien erklärt, wie Sie in einem solchen Fall idealerweise vorgehen.
Margarete Dittrich - Geschäftsführerin von Dittrich Immobilien Consulting: Immobilienmakler Pforzheim

Immobilie bei Scheidung vermieten oder verkaufen

Dittrich Immobilien stellt im umfangreichen Ratgeber zur Scheidungsimmobilie ebenfalls Lösungen zu einer Vermietung und einem Verkauf des Eigenheims vor. Eine Vermietung kann dann interessant sein, wenn es darum geht, eine Altersvorsorge in Form von Immobilieneigentum zu schaffen. In einigen Fällen ist ein Verkauf möglicherweise aber auch unrentabel. In diesem Fall kann die Vermietung eine lukrative Alternative sein. Ebenso steht bei diesen Überlegungen die Frage nach möglichen Schulden im Raum. Wenn Sie vorhaben, einen klaren Schlussstrich unter Ihre Ehe zu ziehen, bietet sich die Verkaufsoption an. Nicht immer ist es möglich, die Immobilie bei einer Scheidung mit nur einem einzigen Einkommen weiter zu finanzieren. Hinzu kommt, dass je nach Größe des Hauses möglicherweise zu viel Wohnraum zur Verfügung steht, obwohl er gar nicht vollständig genutzt wird. Da Immobilien geheizt werden müssen, um ihren Wert zu erhalten, kann dies die wirtschaftlich ungünstigere Lösung für Sie sein. Bei einem Verkauf können Sie über den daraus generierten Erlös selbst entscheiden. Auch hier ist eine Schenkung an mögliche Kinder denkbar. Gleichzeitig ist beim Verkauf einer Immobilie aber auch der damit verbundene Aufwand zu bedenken. Dittrich Immobilien nimmt Ihnen in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Aufgaben ab. Neben einer Anfertigung des Exposés und der hierfür relevanten Objektfotos können Sie bei Dittrich Immobilien auch eine Immobilienbewertung durchführen lassen. So holen Sie bei einer Scheidung gemeinsam das aus Ihrer Immobilie heraus, was Ihnen wirtschaftlich für Ihr Haus zusteht.3

Wirtschaftliche Fragen zum laufendem Hauskredit bei Scheidung

Im Ratgeber von Dittrich Immobilien erhalten Sie des Weiteren wertvolle Informationen, wie Sie mit einem laufenden Hauskredit weiterverfahren können. Hierbei geht es insbesondere um Fragen zur Haftung und um Lösungsansätze, die Sie nach einer Scheidung mit Ihrer finanzierenden Bank besprechen können. Außerdem steht bei einem Verkauf der Immobilie die Teilung des Verkaufserlöses im Raum. Nicht zuletzt kann es auch eine Option sein, den Umgang mit der Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt zu klären, sobald nach der Scheidung etwas Ruhe in Ihr Leben eingekehrt ist. Laden Sie den Scheidungsimmobilien-Ratgeber jetzt herunter oder nehmen Sie mit Dittrich Immobilien für eine Beratung telefonisch Kontakt auf!

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